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   BGH, 29.03.1985 - 2 StR 140/85   

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https://dejure.org/1985,5313
BGH, 29.03.1985 - 2 StR 140/85 (https://dejure.org/1985,5313)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1985 - 2 StR 140/85 (https://dejure.org/1985,5313)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1985 - 2 StR 140/85 (https://dejure.org/1985,5313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von schädlichen Neigungen eines jugendlichen Angeklagten in erheblichem Umfang - Anlage der schädlichen Neigungen im Charakter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 447
  • StV 1985, 419
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 29.03.1985 - 2 StR 140/85
    Es muß sich mindestens um, sei es anlagebedingte, sei es durch unzulängliche Erziehung oder ungünstige Umwelteinflüsse bedingte Mängel der Charakterbildung handeln, die ihn in seiner Entwicklung zu einem brauchbaren Glied der sozialen Gemeinschaft gefährdet erscheinen und namentlich befürchten lassen, daß er durch weitere Straftaten deren Ordnung stören werde (BGHSt 16, 261, 262) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61].
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 89/91

    Psychiatrische Unterbringung eines Jugendlichen

    Auch ist die Vorschrift so zu verstehen, daß die Unterbringung - wie gegenüber Erwachsenen - angeordnet werden muß, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind (BGHR StGB § 63 Ablehnung 1), die Anordnung also nicht etwa in das Ermessen des Gerichts gestellt ist (Ostendorf JGG § 7 Rdn. 3; abw. LG Oldenburg bei Böhm NStZ 1985, 447 betr. § 69 StGB; zweifelnd Eisenberg JGG 4. Aufl. § 7 Rdn. 6).
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 453/85

    Annahme schädlicher Neigungen - Ersttäter - Jugendstrafe

    Derartige Persönlichkeitsmängel müssen nicht nur entscheidend zur Begehung der Tat beigetragen haben und im Zeitpunkt der Entscheidung noch vorhanden sein; sie müssen schon vor der Tat im Charakter des jugendlichen oder heranwachsenden Täters, wenn auch verborgen, angelegt gewesen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH, Beschl. v. 13.11.1980 - 1 StR 288/80; Urt. v. 17.2.1982 - 2 StR 661/81 - bei Holtz MDR 1982, 448; Beschlüsse v. 31.3.1982 - 2 StR 28/82; 30.5.1983 - 3 StR 142/83; 7.2.1984 - 3 StR 395/83; 18.4.1984 - 3 StR 6/84; 29.3.1985 - 2 StR 140/85).
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